Wann macht eine Behandlung überhaupt Sinn ? Heilpraktiker unterliegen gewissen therapeutischen Beschränkungen wie zum Beispiel ansteckende Erkrankung nach dem Infektionsschutzgesetz, Behandlung der primären Geschlechtsorgane oder gar die Ausübung der Zahnheilkunde sind ihnen verboten. Ich behalte mir auch das Recht vor, eine Therapie abzulehnen wenn ich ein anderes Verfahren für besser geeignet oder gar zielführend halte. Um dies alles im Vorfeld abzuklären vereinbare ich mit dem Patienten ein unverbindliches und kostenloses Vorgespräch.
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